Kalender

Freitag 27.09.13
15:00 Uhr
Eröffnung: 168. Cannstatter Volksfest



Abendkasse frei |
Beschreibung
Vom 27. September bis zum 13. Oktober ist zum 168. Mal Volksfest auf dem Cannstatter Wasen. Am Eröffnungstag, Freitag, 27. September 2013, haben alle Fahrgeschäfte, Festzelte und Buden ab 15 Uhr geöffnet. Die offizielle Eröffnungsfeier findet um 19 Uhr mit dem traditionellen Fassanstich statt.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 12 - 23 Uhr
Freitag: 12 - 24 Uhr
Samstag: 11 - 24 Uhr
Sonntag: 11 - 23 Uhr
Sonderöffnungszeiten
Eröffnungstag, 27. September: 15 - 24 Uhr
Mittwoch, 2. Oktober: 12 - 24 Uhr
Donnerstag, 3. Oktober: 11 - 23 Uhr
Fundbüro
Das Fundbüro befindet sich in der Fruchtsäule in der Mitte des Festplatzes.
Montag - Freitag: 17.00 - 23.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12.00 - 23.00 Uhr
Nach Ende des Volksfests ist das Fundbüro nicht mehr besetzt. Bitte wenden Sie sich stattdessen an das städtische Fundbüro unter der Telefonnummer 49 711 216-89893.
Gepäckaufbewahrung
Die Gepäckaufbewahrung befindet sich in der Fruchtsäule in der Mitte des Festplatzes. Pro abgegebenem Helm bzw. Gepäckstück wird 1,- Euro berechnet.
Montag - Freitag: 17.00 - 23.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 12.00 - 23.00 Uhr
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:
Darf in den Festzelten auf dem Cannstatter Volksfest geraucht werden?
Ja, das Rauchen in den Festzelten auf dem Cannstatter Volksfest ist erlaubt. Rechtsgrundlage ist §7, Absatz 1, des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG).
Wo kann ich Plätze in einem Festzelt reservieren?
Die Reservierung erfolgt direkt bei den Festzeltbetrieben. Eine Übersicht mit Kontaktdaten finden Sie hier.
Wann dürfen sich Kinder nicht mehr in den Festzelten bzw. nicht mehr auf dem Festplatz aufhalten?
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Festzelten aufhalten, wenn ein Erziehungsberechtigter sie begleitet. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich ab 20.00 Uhr auch in Begleitung Erziehungsberechtigter nicht mehr in Bier- und Weinzelten aufhalten. Kindern unter 14 Jahren ist ab 20.00 Uhr der Aufenthalt auf dem Festgelände nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ab 22.00 Uhr nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten auf dem Festgelände aufhalten.
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